Das Erfolgshonorar wird einem Unternehmensbroker nach dem erfolgreichen Abschluss einer Unternehmenstransaktion ausbezahlt. In der Regel ist das Erfolgshonorar im Moment des Verkaufs bzw. des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (Vertragsunterzeichnung) zahlbar, da hier die Arbeit des Unternehmensvermittlers endet.
Glossar
Die wichtigsten Begriffe von A bis Z im Bereich der Nachfolgeregelung und Unternehmenstransaktion.
Wir kennen den Nachfolger Ihrer Firma
Mit grossem Engagement und Verhandlungsgeschick setzen wir uns bedingungslos für Ihre Interessen ein und garantieren Transaktionssicherheit.