Der Aktionärsbindungsvertrag (ABV) regelt die Verhältnisse zwischen den Aktionären einer Aktiengesellschaft, die nicht in den Statuten verankert sind. In der Regel geht es im Vertrag darum, die Beziehung zwischen den Aktionären zu gestalten und Rechte und Pflichten untereinander zu definieren. Wie bei einem Ehevertrag geht es in der Praxis vor allem darum, das Verhalten bei möglichen Negativszenarien wie Streit, Austritt eines Anteilhabers, Tod, Handlungsunfähigkeit usw. vertraglich zu regeln. Ein Aktionärsbindungsvertrag ist besonders auch zum Schutz eines Minderheitsaktionärs sinnvoll, da einem Aktionär mit Mehrheitsanteil ohne Aktionärsbindungsvertrag überproportional hohe Macht zukommt. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen inhaltlichen Vorschriften eines Aktionärsbindungsvertrages sind die Aktionäre in der Bestimmung der Struktur und des Inhalts gänzlich frei.
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Aktionärsbindungsvertrag – Struktur und Inhalt
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