Beim Firmenverkauf ist es unumgänglich vertrauliche Informationen und Unterlagen auszutauschen. Um die diese Daten zu schützen und deren Weitergabe zu verhindern, müssen Kaufinteressenten eine Geheimhaltungsvereinbarung (sogenannte NDA) unterzeichnen. Darin garantiert der Interessent, dass er die erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergibt und weder Mitarbeiter noch Kunden oder Lieferanten des betroffenen Unternehmen direkt kontaktiert.
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Inhalte Vertraulichkeitserklärung / NDA
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