Break-up Fee

Die Break-up Fee ist eine vertragliche Verpflichtung einer Verhandlungspartei, einen vorher vereinbarten Geldbetrag zu zahlen, wenn sie die Vertragsverhandlungen später einseitig abbricht oder der Abschluss oder Vollzug des Vertrags aus Gründen scheitern, die allein diese Partei zu vertreten hat.

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