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M&A-Glossar: Due Diligence

Im Zusammenhang mit einer Firmenübertragung versteht man unter «Due Diligence» eine akribische Prüfung des Unternehmens. Es geht dabei um eine vertiefte Analyse des Unternehmens, seiner Ertragskraft sowie der Qualität der Mitarbeitenden. Neben den betriebswirtschaftlichen Punkten werden auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte geprüft. Ziel einer Due Diligence ist es, möglichst viele Informationen über die Chancen und Risiken zu gewinnen. Dies erleichtert den Kaufentscheid, die Preisfindung und die Vertragsgestaltung und hilft dabei, die Angemessenheit des vorgeschlagenen Preises zu überprüfen.

Autor
Business Transaction AG

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