Exklusivität

Bei der Exklusivität handelt es sich um die Zusage einer Vertragspartei, die einen gewissen Schritt im Transaktionsprozess nur mit einer bestimmten Partei zu führen. In der letzten Phase eines Unternehmensverkaufes sind solche Zusagen verbreitet. Es kann dabei zwischen Kauf- und Verhandlungsexklusivität unterschieden werden. Bei der Kaufexklusivität darf der Transaktionsprozess nur mit einem bestimmten Interessenten abgeschlossen, jedoch weiterhin mit anderen Parteien verhandelt werden, während bei der Verhandlungsexklusivität der Transaktionsprozess und die Verkaufsverhandlungen nur mit einer bestimmten Partei weitergeführt werden darf. Ein Verstoss gegen die Exklusivität zieht eine Konventionalstrafe nach sich.

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