Beim Firmenverkauf können verschiedene Steuern anfallen. Für die Steuerfolgen ausschlaggebend ist hauptsächlich die Rechtsform des Transaktionsobjekts sowie die Dealstruktur. Dementsprechend muss beim Verkauf einer Kapitalgesellschaft, also einer AG oder GmbH, mit anderen steuerlichen Folgen gerechnet werden, als bei der Veräusserung einer Personengesellschaft, also Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft. Während beim Share-Deal (Verkauf von Stammanteilen oder Aktien) mit gewichtigen Ausnahmen ein steuerfreier Kapitalgewinn angestrebt wird, zieht ein Asset-Deal (Verkauf einzelner Aktiven und Passiven) fast immer Steuerfolgen mit sich.
Ein steuerlicher Sonderfall beim Verkauf einer Kapitalgesellschaft stellt die indirekte Teilliquidation dar, bei welcher die Steuerbehörde private, steuerfreie Kapitalgewinne aus Aktienverkäufen in steuerbaren Vermögensertrag umqualifizieren kann.