Unternehmen bewerten – Finanzdaten bereinigen

Wenn man ein Unternehmen bewerten will, dann stellen sowohl die Bilanz als auch die Erfolgsrechnung wichtige Quellen dar. Dabei muss die Buchführung eines Unternehmens in der Schweiz zwingend gemäss den Vorgaben und Regeln des Obligationenrechts (Art. 957 ff. OR) erfolgen. Dieses lässt eine schlechtere Darstellung der Finanzsituation von Unternehmen zu. Das heisst konkret, dass besonders bei KMU die Bilanz sowie die Erfolgsrechnung nicht die effektiven Zahlen abbilden müssen. Gerade auch in Bezug auf die Preisfestlegung beim Firmenverkauf ist es von zentraler Bedeutung zu wissen, welches die reale Ertragskraft des Unternehmens ist. Ansonsten ist es schwierig einen angemessenen Preis mit den externen Finanzzahlen zu rechtfertigen, da diese Zahlen einen tieferen Unternehmenswert indizieren, als es tatsächlich der Fall ist. Dementsprechend muss man die Finanzdaten bereinigt, bevor das Unternehmen zum Verkauf ausgeschrieben wird. Entscheidend dabei ist, dass die internen Zahlen und damit auch die Bereinigungen jederzeit nachvollziehbar und plausibel sind und einer Prüfung standhalten.

Mit der Bereinigung wird das Ziel verfolgt, die effektive Ertragskraft eines Geschäftsjahres aufzuzeigen. Dementsprechend erlaubt eine solche Bereinigung von ausserordentlichen Erträgen und Kosten stillen Reserven oder Einmaleffekten eine differenzierte Aussage über die tatsächliche Ertragskraft eines Unternehmens. Dabei ist es zentral, dass von Beginn an die effektive Ertragskraft konsistent aufgezeigt und kommuniziert wird. Im Nachhinein ist es schwierig, einem Käufer glaubhaft nachzuweisen, dass die finanzielle Situation des Unternehmens in der Wirklichkeit besser ist, als es die offiziellen Jahresabschlüsse wiedergeben.

Im Zusammenhang mit der Bereinigung der Geschäftsabschlüsse und der Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen hat sich die Kennzahl bereinigter EBITDA oder auf Englisch adjusted EBITDA («aEBITDA») als zielführend erwiesen. Dabei handelt es sich um die bereinigte Gewinngrösse vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und übrigen Wertberichtigungen. Diese Kennzahl zeigt die finanzielle Ertragskraft eines Unternehmens, unabhängig buchhalterischer und steuerlicher Optimierungsmassnahmen, auf.

Unternehmen bewerten – Beispiele von Bereinigungen

Nachfolgend finden sich drei Beispiele, wie die Finanzzahlen eines Unternehmens in der externen Erfolgsrechnung beeinflusst werden können und hinsichtlich Unternehmensbewertung bereinigt werden müssen:

  1. Gerade bei inhabergeführten Unternehmen laufen oftmals diverse Rechnungen über die firmeninterne Buchhaltung, welche bei objektiver Betrachtung als nicht betriebsnotwendige Ausgaben zu qualifizieren sind. Eine Bereinigung solcher nichtbetriebsnotwendigen Aufwendungen erhöht den der Bewertung zugrundeliegenden bereinigten EBITDA.
  2. Je nach Abschreibungsart und Zeithorizont fallen die Abschreibungen höher oder tiefer aus, was sich im Unternehmenserfolg niederschlägt. Eine aggressive Abschreibungspolitik reduziert zwar den steuerrelevanten Reingewinn, erhöht aber den bewertungsrelevanten EBITDA künstlich, weshalb dieser um den entsprechenden Betrag zu reduzieren ist.
  3. Die Lohn-/Dividenden-Thematik ist beim Unternehmer-Einkommen allgegenwärtig. So können Unternehmerlöhne den Benchmark eines branchenadäquaten Geschäftsführerlohnes unter- oder überschreiten. Die Differenz sollte bei der Bereinigung des EBITDA entsprechend subtrahiert oder addiert werden.  

Nachdem die Bereinigung vorgenommen wurden und die effektiven Zahlen vorliegen, kann eine fundierte und auf reellen Zahlen abgestützte Bewertung vorgenommen und im Anschluss daran ein marktgerechter Verkaufspreis für das Unternehmens festgelegt werden.

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