Unabhängig davon, in welchem Kanton eine Firmeninhaberin oder ein Firmeninhaber wohnhaft ist oder wo sich der Sitz des Unternehmens befindet, mit dem Verkauf der Firma werden unweigerlich Steuerfragen aufgeworfen. Daher ist es unbedingt empfehlenswert, sich bereits vor der Nachfolgeregelung damit auseinanderzusetzen, um nicht unangenehm überrascht zu werden. Denn aus steuerlicher Perspektive ergeben sich bei Unternehmensverkäufen häufig gravierende Unterschiede.