Beim Verkauf einer Kapitalgesellschaft können die Verkäufer in der Regel vom steuerfreien Kapitalgewinn profitieren. Doch unter gewissen Umständen können Teile des Verkaufspreises durch die Steuerbehörde in steuerbares Einkommen umqualifiziert werden. Dementsprechend tun Unternehmensverkäufer gut daran, sich bereits vor der Transaktion mit den Steuerfolgen zu beschäftigen, um nicht nach der erfolgreichen Nachfolgeregelung eine unangenehme Überraschung zu erleben.