Der Wiederbeschaffungswert, auch als Wiederbeschaffungskosten bezeichnet und im Englischen als «replacement value» bekannt, umfasst alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um ein bestimmtes Wirtschaftsobjekt zu ersetzen.
Wirtschaftsobjekte können alle materiellen Vermögensgegenstände sein, deren Ersatzbeschaffung notwendig wird, wenn sie durch Abnutzung nicht mehr gebrauchsfähig sind, einen nicht reparablen Sachschaden erlitten haben oder gestohlen oder verloren gegangen sind. Somit ist die Frage nach den Wiederbeschaffungskosten relevant, wann immer eine Investition in Ersatzgüter ansteht.
Die Berechnung der Wiederbeschaffungswerte erfolgt unter Berücksichtigung der ursprünglichen Anschaffungskosten. Hierzu wird der Preisindex des Jahres der Neuanschaffung mit dem Preisindex der ursprünglichen Anschaffung verglichen, um die eingetretene Wertveränderung zu ermitteln. So kann beispielsweise der ursprüngliche Anschaffungswert eines Gegenstandes von CHF 100’000 durch einen Preisindexvergleich auf einen Wiederbeschaffungswert von CHF 109’000 ansteigen.
Es gibt verschiedene Arten des Wiederbeschaffungswerts:
- Wiederbeschaffungsneuwert: Der Wiederbeschaffungsneuwert entspricht der Größe, die aufgewendet werden müsste, um den Gegenstand heute neu zu kaufen. Um diesen Wert mit dem eines bereits gebrauchten Gegenstands vergleichbar zu machen, wird er fortgeführt. Wenn der gebrauchte Gegenstand beispielsweise bereits zur Hälfte abgeschrieben wurde, schreibt man den Wiederbeschaffungsneuwert ebenfalls zur Hälfte ab und vergleicht die beiden Werte.
- Wiederbeschaffungszeitwert: Der Wiederbeschaffungszeitwert stellt den Wert eines möglichst gut vergleichbaren Gegenstands, der gebraucht verkauft wird oder wurde, dar. Er ist direkt mit dem Wertansatz des gebrauchten Gegenstands vergleichbar. Die Händlerverkaufspreise können regional variieren aufgrund unterschiedlicher Marktgegebenheiten und Händlerdichte.