Von Transponierung spricht man im Zusammenhang mit der Überführung von Beteiligungsrechten aus dem Privatvermögen einer natürlichen Person in eine von dieser beherrschte Aktiengesellschaft. Sie ist ein steuersystematischer Realisationstatbestand. Der Zufluss steuerbaren Einkommens wird angenommen, wenn eine natürliche Person Anteilsrechte des Privatvermögens aus ihrem Direktbesitz (Nennwertprinzip) in eine von ihr beherrschte Gesellschaft einbringt (Buchwertprinzip) und dafür Anteile an dieser Gesellschaft oder eine entsprechende Gutschrift erhält. Das steuerbare Einkommen besteht dabei in der Differenz zwischen dem Nennwert der eingebrachten Anteile und dem Nennwert der dafür erhaltenen Anteilsrechte an der neuen Gesellschaft sowie der allfälligen darüber hinaus erhaltenen Gutschrift bzw. Vergütung. Der Transponierungstatbestand kann nur dann zum Tragen kommen, wenn die eingebrachten Aktien einen über dem Nennwert der Anteilsrechte liegenden Verkehrswert aufweisen. Entspricht der Verkehrswert im Zeitpunkt der Übertragung dem Nennwert der Aktien oder liegt er gar darunter, so geht durch die Transaktion auch kein latentes Steuersubstrat verloren.
Glossar
Die wichtigsten Begriffe von A bis Z im Bereich der Nachfolgeregelung und Unternehmenstransaktion.
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