Die Fusion bezeichnet die gleichwertige Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einem ganz neuen Unternehmen. In der Realität handelt es sich jedoch um eine sogenannte freundliche Übernahme eines der beteiligten Unternehmen. Die Einigung auf das Wort »Fusion« soll dabei gegenüber Dritten den Veräusserungscharakter der Transaktion abmildern. Es soll nach aussen hin keinen Übernehmer und keinen Übernommenen geben.
Glossar
Die wichtigsten Begriffe von A bis Z im Bereich der Nachfolgeregelung und Unternehmenstransaktion.
Wir kennen den Nachfolger Ihrer Firma
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