Das Dienstleistungshonorar oder auch das Initialhonorar ist die Gebühr, die ein Unternehmensvermittler vor bzw. mit der Aufnahme seiner Tätigkeit erhebt. Es soll mit der Erhebung der Gebühr ausschliesslich die Ernsthaftigkeit des Verkäufers, den Verkauf des Unternehmens durchzuführen, verifiziert werden.
Glossar
Die wichtigsten Begriffe von A bis Z im Bereich der Nachfolgeregelung und Unternehmenstransaktion.
Wir kennen den Nachfolger Ihrer Firma
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