Betriebsnotwendiges Vermögen

Das betriebsnotwendige Vermögen bezeichnet den Teil des Gesamtvermögens eines Unternehmens, der erforderlich ist, um den operativen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und die betrieblichen Ziele zu erreichen. Es umfasst alle Vermögenswerte, die direkt oder indirekt zur Leistungserstellung oder zur Erbringung von Dienstleistungen beitragen.

Dabei umfasst das betriebsnotwendige Vermögen

  • Sachanlagen: Maschinen, Gebäude, technische Anlagen, Fahrzeuge
  • Immaterielle Vermögenswerte: Patente, Lizenzen, Software
  • Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquide Mittel (sofern zur laufenden Geschäftstätigkeit notwendig)

Nicht zum betriebsnotwendigen Vermögen zählen Vermögenswerte, die nicht für den operativen Betrieb benötigt werden, z. B.:

  • Nichtbetriebsnotwendige Immobilien (z. B. vermietete Immobilien, die nicht zur Kerntätigkeit gehören)
  • Finanzanlagen oder Beteiligungen, die keine operative Funktion haben

Das betriebsnotwendige Vermögen wird häufig im Rahmen der Unternehmensbewertung oder der Ermittlung des Return on Investment (ROI) verwendet, da es die Basis für die Erzielung betrieblicher Erträge darstellt. Eine effiziente Nutzung des betriebsnotwendigen Vermögens ist entscheidend für die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.

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