Beim Unternehmensverkauf an externe Dritte ist die Übergangsphase ein wichtiger Bestandteil in den Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer.
Übergabe / Einarbeitung beim Unternehmensverkauf
Je nach Konstellation reicht diese Übergangsphase von der schlichten «Schlüsselübergabe» bis zur Weiterbeschäftigung des ehemaligen Inhabers. Folgende Erkenntnisse aus der Praxis:
Relevanz für den Firmenverkauf
KMU weisen häufig eine enge Verflechtung mit dem Inhaber auf. Dies liegt in der Natur der Sache, da bei kleineren Unternehmen der Chef noch stark ins Tagesgeschäft eingebunden ist. Beim Verkauf der Firma gilt es, diese Verflechtung aufzulösen und den Nachfolger in die Firma zu integrieren. Für den nachhaltigen Erfolg der Firma ist also auf eine adäquate Transferzeit zwischen Übergeber und Nachfolger zu achten.
Dauer der Einarbeitung bei der Firmenübergabe
In der Regel werden die meisten KMU innerhalb von 3 – 6 Monaten übergeben. Die ersten Wochen nach dem Vollzug der Transaktion sind äusserst intensiv und verlangen eine hohe Präsenz des Übergebers. In der Folge nimmt die Intensität ab respektive wird das Know-how des ehemaligen Inhabers auf Abruf verlangt. Diese Übergangsphase wird im Rahmen des Kaufvertrags klar definiert.
Das Geschäftsmodell und die Struktur einer Firma sind entscheidende Grössen im Zusammenhang mit der Einarbeitungszeit. Einfache Geschäftsmodelle wie beispielsweise Unternehmen im Bereich E-Commerce oder Unternehmen mit einer vom Eigentümer eingesetzten Geschäftsleitung ziehen eine kürzere Einarbeitungsdauer nach sich. Auf der anderen Seite setzen beispielsweise produzierende Unternehmen, Technologie-Unternehmen oder Handwerksunternehmen mit einem stark involvierten Eigentümer längere Einarbeitungszeiten voraus.
Ein ebenso entscheidender Treiber der Einarbeitungsdauer ist das Profil des Nachfolgers. Ist er branchenerfahren und war vielleicht bereits bei einem Wettbewerber tätig, so wird sich die Übergabe auf die strategische Ebene konzentrieren. Handelt es sich beim Käufer um einen Quereinsteiger, so verlängert sich die Einarbeitungsphase erheblich, da der Nachfolger zunächst in das operative Geschäft eingearbeitet werden muss.
Vertragliche Abgrenzung zwischen Einarbeitung und Weiterbeschäftigung
Üblicherweise wird die Einarbeitungszeit im Rahmen des Kaufvertrages geregelt. Je nach Umfang und benötigter Präsenz des Übergebers ist diese Transferzeit im Kaufpreis inbegriffen. Wichtig ist, die im Kaufpreis inbegriffene Zeit in ihrem gesamten Umfang klar zu definieren (z. B. Anzahl Stunden). Es empfiehlt sich jedoch, deren Verwendung flexibel zu halten, damit der Käufer bestmöglich davon profitieren kann. Weiter ist ein klares Enddatum der Einarbeitungszeit zu bestimmen. Darüber hinaus anfallende Hilfeleistungen des ehemaligen Inhabers werden in der Regel in Form eines Stundensatzes oder einer Tagespauschale im Kaufvertrag festgehalten.
Tendieren die Parteien eher zu einer langfristigen Zusammenarbeit, ist es ratsam, die Weiterbeschäftigung in einem separaten Arbeitsvertrag zu regeln. Hier sind eine klare Umschreibung des Jobprofils und die Befristung des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn je nach Ausgestaltung des Kaufvertrages oder je nach Höhe der finanziellen Entschädigung im Arbeitsvertrag können Tatbestandsmerkmale der indirekten Teilliquidation erfüllt sein, was zu nachträglichen Steuerfolgen führen kann.
Fazit zur Übergabephase beim Unternehmensverkauf
Die Form der Übergabe einer Firma hängt stark vom Geschäftsmodell des Unternehmens und deren Abhängigkeit vom Inhaber ab. Hinzu kommt der Werdegang des Nachfolgers, welcher den Zeithorizont ebenfalls entscheidend beeinflusst. Im Grundsatz ist es jedoch wichtig, das Übergabemodell früh in den Verhandlungen zu thematisieren und die Bedürfnisse wie auch Erwartungen auszusprechen. Die gemeinsam erarbeiteten Übergabemodalitäten sollten dann zwingend im Rahmen eines Kaufvertrages oder gar Arbeitsvertrages festgehalten werden.