Aktionärsvereinbarung

Eine Aktionärsvereinbarung (auch Gesellschaftervereinbarung oder Shareholder Agreement genannt) ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Aktionären eines Unternehmens. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Aktionäre untereinander und gegenüber der Gesellschaft und ergänzt somit die Bestimmungen, die im Gesellschaftsvertrag (Satzung) der Aktiengesellschaft festgelegt sind.

Im Gegensatz zur Satzung, die ein öffentlich zugängliches Dokument ist, ist die Aktionärsvereinbarung ein privates Dokument und unterliegt daher nur den beteiligten Aktionären. Diese Vereinbarung ist oft flexibler und kann vertrauliche Informationen enthalten, die nicht öffentlich gemacht werden sollen.

Typische Inhalte einer Aktionärsvereinbarung

Nachfolgende Inhalte finden sich typischerweise in einer Aktionärsvereinbarung:

  1. Stimmrechte und Abstimmungen: Regelungen, wie die Aktionäre in bestimmten Situationen abstimmen sollen (z. B. bei der Wahl des Aufsichtsrats oder bei wichtigen Entscheidungen).
  2. Veräusserung von Aktien: Bestimmungen zum Kauf und Verkauf von Aktien, z. B. Vorkaufsrechte, Verkaufsverpflichtungen, oder Lock-up-Perioden, in denen ein Verkauf nicht möglich ist.
  3. Dividendenpolitik: Festlegung, wie Gewinne verteilt werden und wann Dividenden ausgeschüttet werden.
  4. Geschäftsführung und Kontrolle: Vereinbarungen, wie die Geschäftsführung kontrolliert wird, wie wichtige Entscheidungen getroffen werden und welche Rechte Minderheitsaktionäre haben.
  5. Schutzklauseln für Minderheitsaktionäre: Regelungen zum Schutz der Interessen von Minderheitsaktionären (z. B. Tag-Along-Rechte, die es ihnen ermöglichen, bei einem Verkauf ihre Anteile ebenfalls zu verkaufen).
  6. Schutzklauseln für Mehrheitsaktionäre: Regelungen zum Schutz der Interessen von Mehrheitsaktionären (z. B. Drag-Along-Rechte, die es ihnen ermöglichen, bei einem Verkauf die Minderheitsaktionäre zu zwingen, ihre Aktien ebenfalls zu verkaufen).
  7. Kapitalerhöhungen und Finanzierung: Regelungen, wie zusätzliche Finanzierungen durchgeführt werden und wie sich das auf die Anteile der Aktionäre auswirkt.
  8. Vertraulichkeit: Bestimmungen zur Geheimhaltung von Unternehmensinformationen.
  9. Konfliktlösung: Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Aktionären, z. B. durch Mediation oder Schiedsgericht.
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