Der Kaufpreis eines Unternehmens ist der Preis, auf den sich beide Parteien geeinigt haben. Der Kaufpreis kann dabei erheblich von dem in der Wertfindung festgestellten Preis als auch von der vorher vereinbarten Preisbestimmung abweichen. Der Kaufpreis eines Unternehmens ist dessen Marktpreis. Dabei können verschiedene Kaufpreise unterschieden werden. Es gibt u.a. einen Preis für die Substanz des Unternehmens, für die Ertragskraft des Unternehmens sowie für das zukünftige Potenzial des Unternehmens.
Glossar
Die wichtigsten Begriffe von A bis Z im Bereich der Nachfolgeregelung und Unternehmenstransaktion.
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