Ein nachrangiges Darlehen ist eine Form von Mezzanine-Kapital eines Unternehmens – also eine Finanzierungsform zwischen Eigen- und Fremdkapital. Dabei bezieht sich die Nachrangigkeit bezieht auf die Rangfolge der Fremdkapitalgeber untereinander, insbesondere für den Vergleichs- beziehungsweise Liquidationsfall. So werden diese Darlehen beispielsweise im Falle einer Insolvenz des Unternehmens diese Darlehen dem Namen entsprechend nachrangig – nach dem Fremdkapital – behandelt und erst dann bedient. Abgesehen von der Nachrangigkeit unterscheiden sich diese Darlehen nicht von herkömmlichen Darlehen.
Glossar
Die wichtigsten Begriffe von A bis Z im Bereich der Nachfolgeregelung und Unternehmenstransaktion.
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