Cross-Border Merger

Ein Cross-Border Merger bezeichnet einen grenzüberschreitenden Zusammenschluss von Unternehmen. Ein solcher Zusammenschluss stellt die Königsklasse des internationalen Umwandlungsrechts dar, da ein Cross-Border Merger hohe juristische Hürden zu meistern hat. Denn es müssen für die Verschmelzung teils divergierende gesetzliche Anforderungen in sämtlichen beteiligten Ländern, in welchen die Unternehmen ihren Geschäftstätigkeiten nachgehen, eingehalten werden. Dies macht eine besondere detaillierte Projektplanung erforderlich.

In der Schweiz werden Cross-Border Merger im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG) in Art. 163a ff. geregelt. Dieser Artikel besagt, dass:

  1. eine schweizerische Gesellschaft eine ausländische Gesellschaft übernehmen kann (Immigrationsabsorption) oder sich mit ihr zu einer neuen schweizerischen Gesellschaft zusammenschliessen (Immigrationskombination), wenn das auf die ausländische Gesellschaft anwendbare Recht dies gestattet und dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. die Fusion im Übrigen dem schweizerischen Recht untersteht.
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