Privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung

Wenn Inhaber von Personengesellschaften nach dem vollendeten 55. Altersjahr ihr Unternehmen liquidieren bzw. verkaufen, so wird die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten stillen Reserven getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Mit der Unternehmenssteuerreform II wurden die steuerlichen Folgen von Personenunternehmen bei einer Liquidation bzw. einem Verkauf entschärft. Dieser Prozess wird als privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung bezeichnet.

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