Mehrwertsteuer bei der Firmennachfolge

Ob bei einem Unternehmensverkauf die Mehrwertsteuer fällig wird, hängt von der Deal-Struktur ab. Die Mehrwertsteuer wird nur dann zum Thema, wenn es sich um einen Asset Deal handelt, bei welchem einzelne Aktivposten wie beispielsweise das Warenlager oder das Mobiliar auf den Käufer übergehen. Beim Share Deal hingegen, bei dem die Firma als Gesamtkonstrukt durch die Übertragung von Aktien oder Stammanteilen den Besitzer wechselt, hat die Mehrwertsteuer keine Relevanz.

Damit die Mehrwertsteuer aber nicht entrichtet werden muss, existiert ein sogenanntes Meldeverfahren. Es handelt sich dabei um das Formular 764 gemäss Art.38 Mehrwertsteuergesetz, welches ausgefüllt der ordentlichen Abrechnung beigelegt werden muss. Es wird zwischen dem obligatorischen und dem freiwilligen Meldeverfahren unterschieden.

Dem obligatorischen Meldeverfahren ist jedoch nur unterworfen, wer kumulativ nachfolgende Bedingungen bei der Firmennachfolge erfüllt:

  • Der Verkäufer ist mehrwertsteuerpflichtig.
  • Die Käuferpartei ist oder wird durch die Transaktion mehrwertsteuerpflichtig.
  • Die Transaktion umfasst ein Teil- oder das Gesamtvermögen.
  • Die Steuer auf dem Verkaufspreis übersteigt CHF 10’000.
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