Oftmals werden im Rahmen von Firmennachfolgen das nichtbetriebswendige Vermögen respektive des betriebsnotwendige Vermögen erwähnt. Dies geschieht meist, wenn es um die Festsetzung des Kaufpreises geht. Umso wichtiger also, dass man weiss, was diese beiden Begriffe bedeuten und wie sie die Gestaltung einer Unternehmenstransaktion beeinflussen können.
Definition betriebsnotwendiges Vermögen
Das betriebsnotwendige Vermögen bezieht sich auf den Teil des aktuellen und festen Vermögens einer Firma, der für die Produktion der Waren sowie Dienstleistungen eines Unternehmens erforderlich ist. Ebenso ist das betriebsnotwendige Kapital dasjenige Kapital, das auf der Passivseite benötigt wird, um das Vermögen zu finanzieren.
Definition nichtbetriebsnotwendiges Vermögen
Folglich sind nicht notwendige Vermögenswerte die Teile des aktuellen und festen Vermögens, die nicht dem wirtschaftlichen Kernziel des Unternehmens dienen. Das heisst, eine Firma könnte ohne weiteres ihrem Tagesgeschäft nachgehen, ohne dass die Vermögenswerte des nichtbetriebsnotwendigen Vermögens einen Einfluss darauf hätten. Als Beispiele hierfür können nichtbetriebsnotwendige Immobilien, Finanzinvestitionen, Reservemaschinen oder überschüssige Bankguthaben (übermässige Liquiditätsreserven) aufgeführt werden. Dabei ist es wichtig festzuhalten, dass eine genaue Abgrenzung für jedes Unternehmen individuell erfolgen muss und keine Pauschaldefinition für eine bestimmte Asset-Gruppe abgegeben werden kann.
(Nicht)betriebsnotweniges Vermögen in der Praxis
Erfahrungsgemäss besitzen viele kleine und mittlere Unternehmen oft beträchtliche Vermögenswerte, die sich nicht als betriebsnotwendig qualifizieren lassen. Häufig sind diese Vermögenswerte aus steuerlichen Gründen bewusst im Unternehmen. Dabei kann sich über die Jahre hinweg eine nicht unbeachtliche Summe an nichtbetriebsnotwendigen Werten ansammeln.
Bedeutung beim Verkauf eines Unternehmens
Beim Verkauf eines Unternehmens gibt es in der Regel vielfach Diskussionen wie viel Liquidität (Bankguthaben) betriebsnotwendig ist. Ein Käufer wird bei einem gegebenen Preis für ein möglichst hohes betriebsnotwendiges Vermögen argumentieren, während der Verkäufer es für die Übergabe naturgemäss möglichst niedrig halten möchte, da das überschüssige Betriebsvermögen ihm zusteht und nicht im eigentlichen Kaufpreis enthalten ist. Umgekehrt hat ein Käufer wenig Interesse daran, ein Unternehmen mit einem hohen nichtbetriebsnotwendigen Vermögen zu übernehmen, wenn dies den Preis für die Firma künstlich in die Höhe treibt. Denn dabei würde er schlussendlich Geld für Geld kaufen, was wenig sinnvoll ist. Aus Verkäufersicht erschwert zudem ein Verkauf zusammen mit nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerten nicht nur die Suche nach einem Käufer, da mehr Kapital für den Erwerb aufgewendet werden muss, sondern birgt auch steuerliche Risiken für den Verkäufer aufgrund einer indirekten Teilliquidation.
Dementsprechend ist es grundsätzlich wichtig, eine genaue Definition des betriebsnotwendigen Vermögens vorzunehmen, um dadurch allfällige Konfliktpunkte schon früh im Transaktionsprozess anzugehen oder Unklarheiten zu beseitigen. Dabei geht es nicht nur um eine Auflistung, welche Bilanzpositionen dem betriebsnotwendigen Vermögen zugeordnet werden können und welche nicht, sondern auch um den Betrag an liquiden Mittel, die für die Besorgung des Tagesgeschäfts notwendig sind.
Optionen bei der Unternehmensnachfolge
Bei einer sich anbahnenden Unternehmensnachfolge kann mit dem nichtbetriebsnotwendigen Vermögen auf zwei Arten verfahren werden. Einerseits kann das nichtbetriebsnotwendige Vermögen einfach im Unternehmen gelassen und dem Käufer mitverkauft werden. Wie oben beleuchtet, stösst dieses Vorgehen meist auf wenig Gegenliebe. Meist muss das nichtbetriebsnotwendige Vermögen vor dem Verkauf abgeführt (Verlinkung zu Blogbeitrag mit Dividende) werden. So wird das Unternehmen auch bilanztechnisch verschlankt und der Käufer erwirbt keine künstlich aufgeblähte Firma.
Im Rahmen einer steueroptimierten Vorgehensweise werden nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte regelmässig von den operativen Geschäftsaktivitäten im Rahmen einer Umstrukturierung zum Zwecke einer Bilanzbereinigung frühzeitig getrennt. Eine Option ist beispielsweise, eine separate Gesellschaft mit nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerten (Bankguthaben, Finanzinvestitionen, Immobilien usw.) zu gründen, während die Kerngeschäftsaktivitäten im ursprünglichen Unternehmen verbleiben. Durch Steuervorabbescheide (Ruling) kann die Steuerneutralität mit den Steuerbehörden sichergestellt werden. In jedem Fall ist es ratsam, die Situation frühzeitig mit einem Experten sorgfältig zu analysieren und zu planen, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.
Mit einem Experten zur gelungenen Nachfolgeregelung
Die geeigneten Massnahmen sollten frühzeitig im Rahmen des Verkaufs eines Unternehmens festgelegt werden. Dabei kann der Einbezug eines Transaktionsspezialisten eine grosse Hilfestellung bieten. Er weiss, worauf es bei einer Unternehmensnachfolge ankommt und auch wie mit dem nichtbetriebsnotwendigen Vermögen umgegangen werden sollte. Oft erfolgt dann die Umsetzung erst relativ spät im Transaktionsprozess, nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen ist und die Transaktionsstrukturen erkennbar sind.