Rechtliche Hürden beim Asset Deal Teil 1

Bei einem Asset Deal geht im Gegensatz zum Share Deal nicht das Unternehmen als gesamtheitliches Konstrukt vom Verkäufer auf den Käufer über, sondern einzelnen Aktiven einer Firma. Dies hat zur Folge, dass die Käuferschaft nicht automatisch die Kontrolle über alle Vermögenswerte eines Unternehmens bei der Nachfolgeregelung erhält. Vielmehr müssen bestimmte Verträge neu ausgehandelt und abgeschlossen werden, damit sie ihre Gültigkeit behalten. Die wichtigsten dieser Assets, welche zwingend neu aufgesetzt werden müssen, sind:

  • Arbeitsverträge
  • Kundenverträge
  • Lieferantenverträge
  • Mietverträge

Zudem ist es bei einem Asset Deal essenziell, dass im Kaufvertrag sämtliche Assets, die im Zuge der Unternehmensnachfolge den Besitzer wechseln, genaustens definiert werden. Nur mit einem eindeutigen Vertragsgegenstand führt ein Asset Deal zum Erfolg.

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