Tipps zum Liegenschaftsverkauf

Sie beabsichtigen, Ihre Gewerbeliegenschaft in neue Hände zu übergeben, oder möchten Ihr Mehrfamilienhaus veräussern? Doch was gilt es beim Liegenschaftsverkauf zu beachten, um auf dem Markt den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen? Nachfolgend erhalten Sie drei verkaufsfördernde Tipps, welche den Wert Ihrer Liegenschaft erhöhen.

Tipp 1: Mietverhältnisse langfristig sichern

Käufer von Renditeliegenschaften sind an langfristigen Mietverträgen und hohen Mietzinserträgen interessiert. Idealerweise verlängern Sie bald auslaufende Verträge mit den Mietparteien und stellen dadurch sicher, dass einerseits die Mietparteien Plansicherheit erhalten und andererseits für den neuen Eigentümer das Risiko auf Leerstände vermindert wird. Fix abgeschlossene und langfristige Mietverträge stärken Ihre Verhandlungsposition deutlich. Sind die Mietzinskonditionen zudem marktüblich und nicht auf Freundschaftspreisen basierend, erreichen Sie eine optimale Verkaufssituation.

Tipp 2: Liegenschaft auf Vordermann bringen

Es empfiehlt sich, Ihre Liegenschaft genau unter die Lupe zu nehmen. Betrachten Sie das Objekt aus Käufersicht. Bei einer Besichtigung ist es verkaufsfördernd, wenn die Gestelle in der Lagerhalle aufgeräumt oder die Wohnungen in gutem Zustand sind. Kleine Massnahmen wie ein neuer Farbanstrich oder der Austausch eines Büroteppichs sind nicht kostenintensiv und werten die Liegenschaft dennoch auf. Denn auch hier gilt: Der erste Eindruck zählt.

Oft sind jedoch aufgeräumte Hallen oder ordentliche Empfangsräume noch nicht ausreichend. Insbesondere bei älteren Objekten empfiehlt es sich zu prüfen, ob durch eine Renovation bzw. Erneuerung einzelner Innenausbauten der Verkauf gefördert werden kann. Verfügen Sie über ein Dach oder Bodenbeläge, welche ins Alter gekommen und abgenützt sind, macht es Sinn, diese Investitionen jetzt zu tätigen. Dadurch geraten Sie nicht unter Verhandlungsdruck beziehungsweise müssen diesbezüglich keine Preisreduktionen beim Liegenschaftsverkauf in Kauf nehmen.

Tipp 3: Potenzial abklären und aufzeigen

Oft steckt in den Liegenschaften nicht ausgeschöpftes Potenzial. Eventuell kann Ihre Liegenschaft aufgestockt werden, da die Ausnützungsziffer weitere Baumassnahmen zulässt. Liegenschaften wurden bei Erstellung für einen bestimmten Zweck erbaut. Möglicherweise wurden Nutzungszweck sowie Bauzonenordnung über die Jahre geändert. Überprüfen Sie die Möglichkeiten Ihrer Liegenschaft, um einem Nachfolger das Potenzial und dessen Mehrwert aufzeigen zu können.

Die aktuell günstigen Finanzierungskonditionen unterstützen Ihr Verkaufsvorhaben zusätzlich.

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