Mit Vorsorge- und Pensionskassengelder zu genügend Eigenkapital für den Firmenkauf

Um ein Unternehmen kaufen zu können, braucht es Eigenkapital. Wie hoch die Eigenkapitalquote sein sollte, hängt dabei stark vom zu übernehmenden Unternehmen, dessen Risiken und nicht zuletzt von der fremdkapitalgebenden Bank selbst ab. Üblicherweise muss der Käufer beim Firmenkauf aber mindestens 30% des Kaufpreises mit eigenen Mitteln stemmen können. Nicht ausreichendes Eigenkapital ist bei weitem der häufigste Ablehnungsgrund von Kreditanträgen potenzieller Käufer und führt somit meist zum Scheitern der Unternehmensfinanzierung im Zuge einer Nachfolgeregelung und schliesslich des ganzen Transaktionsprozesses.

Verfügt ein Käufer nicht über genügend Eigenkapital aus seinem privaten Vermögen, bestehen allerdings verschiedene Möglichkeiten, um an zusätzliches Eigenkapital zu gelangen und so die Eigenkapitalquote zu erhöhen.

Eigenkapital durch Bezug von Pensionskassengelder

Eine Möglichkeit, um Eigenkapital zu beschaffen und so den Firmenkauf zu finanzieren, besteht darin, sich das angesparte Kapital bei der Pensionskasse auszahlen zu lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass der künftige Eigentümer ein Einzelunternehmen, eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft und keine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) übernimmt. Nur in diesem Fall kann er die Selbstständigkeit geltend machen, die ein Vorsorgekapitalbezug erlaubt. Denn wer eine AG oder eine GmbH übernimmt, ist im steuerrechtlichen Sinne nicht selbstständig und kann somit auch seine Eigenkapitalvorräte nicht durch den Bezug von Pensionskassengeldern aufstocken.

Jedoch kann ein Käufer, welcher den Firmenkauf über seine berufliche Vorsorge finanziert hat, die erworbene Einzelunternehmung ohne Rückzahlungspflicht in eine AG oder eine GmbH umwandeln. Dies ist gegebenenfalls schon kurz nach dem Kapitalbezug möglich, da eine gesetzliche Karenzfrist ausbleibt.

Allerdings sind mit dem Bezug von Pensionskassengelder gewisse Restriktionen beziehungsweise Bedingungen verbunden. Sobald die Selbstständigkeit aufgenommen wird, hat der neue Eigentümer Zeit, die Gelder innerhalb eines Jahres zu beziehen. Falls der Eigentümer verheiratet ist, muss der Ehepartner sein Einverständnis zum Vorbezug schriftlich abgeben. Um die Auszahlung der Gelder auszulösen, ist ein Nachweis über die tatsächliche selbstständige Erwerbstätigkeit zu erbringen. Dafür ist eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse, ein Auszug aus dem Handelsregister sowie einen Beleg für die Geschäftstätigkeit meist ausreichend.

Der Bezug von Pensionskassengelder eignet sich gut, um zusätzliches Eigenkapital für den Firmenkauf zu beschaffen. Nach dem Vollzug sollte aber umgehend wieder mit dem Aufbau der Altersvorsorge begonnen werden. Es gibt keine Garantie, dass der in der Zukunft liegende Firmenverkauf zur Alterssicherung ausreicht. Daher ist auch der Berufsvorsorge-Bezug bei älteren Neuunternehmern mit Vorsicht zu geniessen. Des Weiteren gilt es die durch den Kapitalbezug reduzierten Risikoleistungen durch ein Drittversicherungsprodukt abzudecken. Da ein PK-Bezug doch einen erheblichen Einfluss auf die persönliche Vorsorge hat, sollte diese Entscheidung wohl überlegt sein und wenn immer möglich alternativen Optionen gegenübergestellt worden sein.

Eigenkapital durch Bezug von Vorsorgegelder der 3. Säule

Eine andere Möglichkeit, um genügend Eigenkapital für einen Unternehmenskauf aufzubringen, besteht im vorzeitigen Bezug der angesparten Gelder aus der Säule 3a. Denn neben dem Kauf von Wohneigentum, dem Wegzug aus der Schweiz etc. kann auch ein Vorbezug bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder beim Wechsel der bisherigen selbstständigen Erwerbstätigkeit stattfinden. Der Bezug bedingt jedoch den Beweis der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Dieses Vorgehen ist bei einer Bank schnell und vor allem unkompliziert umsetzbar. Schwieriger gestaltet sich der Bezug der Gelder, wenn eine Vorsorgepolice 3a bei einer Versicherung abgeschlossen ist. Eine vorzeitige Auflösung ist in den meisten Fällen mit hohen Stornogebühren verbunden. Analog dem Vorbezug von Pensionskassengelder ist es ratsam, nach dem Bezug von Leistungen aus der Säule 3a unmittelbar wieder mit der Anhäufung von Alterseinlagen zu beginnen, sofern die finanzielle Situation es zulässt, um nach der Pensionierung nicht einer ungenügenden Altersfinanzierung gegenüberzustehen.

Eigenkapital beim Firmenkauf durch den Bezug aufstocken

Wie dargelegt, ist der Bezug von Vorsorge- und Pensionskassengelder eine valable Option, um sich den Traum der beruflichen Selbstständigkeit zu finanzieren. Denn dadurch sinkt nicht nur der Fremdkapitalbedarf, sondern die höhere Eigenkapitalquote wirkt unterstützend beim Kreditbegehren. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass erfahrungsgemäss im Minimum 10% hartes Eigenkapital (Eigenkapital exklusiv dieser Vorsorgekapitalbezugsvarianten) für eine Bankfinanzierung vorausgesetzt wird.

Wichtig bei der Aufstockung des Eigenkapitals auf die geschilderte Art und Weise ist, dass man sich zwingend mit den weitreichenden Konsequenzen, die ein Vorbezug von Vorsorge- und Pensionskassengelder für die eigene Altersvorsorge haben, sowie den steuerlichen Konsequenzen auseinandersetzt. Denn beispielsweise ein BVG-Vorbezug muss getrennt vom übrigen Einkommen versteuert werden und kann den Steuersatz im Bezugsjahr je nach kantonaler Kapitalauszahlungssteuer markant in die Höhe schnellen lassen.

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