Lückenlose Aktienübertragung

Im Rahmen der Nachfolgeregelung einer Aktiengesellschaft werden Aktien an den Käufer gegen Bezahlung eines Kaufpreises übergeben. Dazu gehört, dass im Rahmen des Vollzugs eine vollständige Dokumentation zwingend ist. Neben dem Kaufvertrag sind das zusätzlich die Vollzugsdokumente. Diese umfassen üblicherweise:

  • das Aktienbuch,
  • das Protokoll der Generalversammlung,
  • das VR-Protokoll bei vinkulierten Aktien,
  • die Aktien oder Aktienzertifikate bei verbrieften oder
  • die Abtretungsurkunde bei unverbrieften Aktien.

Erfahrungsgemäss sind diese Dokumente oft unvollständig oder nicht vorhanden. Dies kann insbesondere bei einer lückenhaften Übertragungskette zu weitreichenden Konsequenzen führen. Denn eine unvollständige oder inkorrekte Indossamentkette führt grundsätzlich zur Ungültigkeit der Übertragung. Dementsprechend stehen dem Käufer die durch die Aktien erworbenen Rechte, wie das Stimmrecht oder der Bezug der Dividende, nicht zu. Diesen Mangel zu beheben ist meist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich bereits vor dem Transaktionsprozess mit dieser Thematik zu beschäftigen und entsprechende Massnahmen einzuleiten sowie bei Bedarf einen Experten hinzuzuziehen, um eine lückenlose Aktienübertragung zu gewährleisten.

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